Mietanpassungsklauseln können für die Einschätzung eines vermieteten Objekts wichtig sein. Sie ersetzen aber weder die Prüfung des Vertrags noch die Betrachtung von Zustand und Lage. Ein bestimmter Mehrpreis lässt sich aus der Vertragsart allein nicht ableiten.
Staffelmiete: vereinbarte Beträge und Zeitpunkte
Bei der Staffelmiete werden unterschiedliche Mieten für bestimmte Zeiträume schriftlich vereinbart. Die jeweilige Miete oder Erhöhung muss als Geldbetrag ausgewiesen sein. Nach § 557a BGB muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit sind Erhöhungen nach §§ 558 bis 559b ausgeschlossen; eine parallele Modernisierungsumlage darf deshalb nicht pauschal als möglich dargestellt werden.
Indexmiete: den Preisindex von der Inflationsrate unterscheiden
Eine Indexmiete knüpft an den vereinbarten Verbraucherpreisindex an. Eine sinkende positive Inflationsrate bedeutet lediglich, dass das Preisniveau langsamer steigt; sie bedeutet nicht automatisch einen sinkenden Index. Für eine Anpassung sind die relevanten Indexstände und die rechtlichen Voraussetzungen maßgeblich.
Eine Anpassung erfolgt nicht allein durch eine Schlagzeile
§ 557b BGB verlangt für die Geltendmachung einer Änderung eine Erklärung in Textform mit Angaben zur Indexänderung und zur neuen Miete oder Erhöhung. Die geänderte Miete wird grundsätzlich ab dem übernächsten Monat nach Zugang geschuldet. Weitere Einschränkungen und Sonderregeln müssen im konkreten Vertrag geprüft werden.
Was Kaufinteressenten tatsächlich benötigen
Hilfreich sind der vollständige Vertrag, bisherige Anpassungen und eine Übersicht der aktuell tatsächlich gezahlten Miete. Zukünftige Annahmen werden getrennt dargestellt. Ob eine Klausel wirksam ist, lässt sich nicht aus der Bezeichnung des Vertrags allein erkennen.
Kein automatischer Aufpreis im Verkauf
Planbarkeit kann für Käufer interessant sein. Wie sie bewertet wird, hängt unter anderem von Miethöhe, Vertragsdetails, Kosten, Zustand und Finanzierung ab. Eine Aussage wie ein fester zusätzlicher Verkaufsfaktor nur durch eine Mietklausel wäre ohne belastbare Grundlage irreführend.
Weiterführende Informationen
Diese allgemeine Orientierung ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Rechtliche Fragen zu Verträgen und Verkauf sollten mit einer qualifizierten Rechtsberatung geklärt werden.